Aktuell · Oktober 2026

Netzentgelte 2027: Was die Preisblätter im Oktober bedeuten

Im Oktober veröffentlichen Netzbetreiber die vorläufigen Netzentgelte für das nächste Jahr. Das ist ein wichtiger Baustein für Strompreise – aber noch keine persönliche Preiszusage.

Stand: 15. Oktober 2026 · ca. 3 Minuten Lesezeit

Die Preisblätter für 2027 geben einen ersten Einblick, wie sich der Netzanteil am Strompreis im jeweiligen Gebiet entwickeln kann. Für den eigenen Vertrag bleiben trotzdem Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie genauso wichtig.

Warum gerade im Oktober Preisblätter erscheinen

Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Netzentgelte für das Folgejahr zunächst vorläufig im Oktober. Die endgültigen Werte folgen im Januar des Jahres, für das sie gelten. Netzentgelte finanzieren die Stromnetze und sind ein Bestandteil des Endkundenpreises.

Wichtig: Vorläufige Preisblätter sind keine Stromrechnung und keine Tarifzusage. Sie zeigen nur einen Preisbestandteil – und der unterscheidet sich je nach Netzgebiet.

Warum nicht überall dasselbe herauskommt

Das Netzgebiet zählt

Die Höhe der Netzentgelte ist bei Verteilnetzbetreibern unterschiedlich. Zwei Haushalte mit gleichem Verbrauch können deshalb regional verschiedene Preisbestandteile haben.

Der Liefervertrag bleibt entscheidend

Der Netzanteil ist nur ein Teil des Gesamtpreises. Für die Entscheidung zählen zusätzlich Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und der Umfang einer Preisgarantie.

Endgültig ist es erst im Januar

Die Oktoberwerte sind eine Orientierung. Erst die endgültigen Preisblätter für 2027 und dein konkretes Tarifangebot zeigen, was für dich relevant ist.

Was du jetzt sinnvoll prüfen kannst

  • Liegt dir bereits eine Preisänderung oder ein neues Tarifangebot vor?
  • Welche Preisgarantie ist vereinbart – und welche Bestandteile sind ausgenommen?
  • Wie lange läuft dein aktueller Vertrag noch und welche Kündigungsfrist gilt?
  • Passt dein hinterlegter Jahresverbrauch noch zu deinem tatsächlichen Verbrauch?

Mit diesen Angaben lässt sich ein Angebot sauber einordnen. Ein Vergleich nur über einen einzelnen Preisbestandteil wäre zu kurz gegriffen.

Quelle und Einordnung

Die Bundesnetzagentur erläutert Netzentgelte und die jährliche Veröffentlichung: vorläufig im Oktober für das Folgejahr, endgültig im Januar des Geltungsjahres. Die Angaben hier dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Vertragsprüfung.