Die Gasspeicherumlage wurde in den vergangenen Jahren über die Gaspreise an Kundinnen und Kunden weitergegeben. Seit dem 1. Januar 2026 entfällt sie. Das ist eine Entlastung, bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Vertrag im gleichen Umfang günstiger wird.
Was ist weggefallen?
Die Gasspeicherumlage war ein staatlich veranlasster Preisbestandteil. Mit ihrem Wegfall sinkt dieser einzelne Kostenblock. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für Gasverbraucher insgesamt auf mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr.
Diese Punkte gehören jetzt auf den Prüfstand
Aktuellen Arbeitspreis ansehen
Er zeigt, was jede verbrauchte Kilowattstunde in deinem Tarif kostet. Vergleiche ihn nicht losgelöst, sondern zusammen mit dem Grundpreis.
Mitteilung deines Anbieters prüfen
Bei Preisänderungen ist das Schreiben des Lieferanten entscheidend. Dort stehen Zeitpunkt, Umfang und Bedingungen der Änderung.
Vertragslaufzeit berücksichtigen
Ein neuer Preis allein beantwortet nicht, ob ein Wechsel möglich oder sinnvoll ist. Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie gehören immer dazu.
Warum ein Vergleich weiterhin sinnvoll sein kann
Gaspreise bestehen aus mehreren Bestandteilen. Selbst wenn ein einzelner Posten sinkt, kann ein anderer Tarif besser zu Verbrauch und Vertragssituation passen. Ein fairer Vergleich schaut daher auf Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie – nicht nur auf die abgeschaffte Umlage.
Quelle und Stand
Die Bundesregierung erklärt den Wegfall der Gasspeicherumlage seit 1. Januar 2026. Die Darstellung ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Vertragsunterlagen.