Ratgeber 03 · Preisänderung

Preiserhöhung bei Strom oder Gas: Was jetzt wichtig ist.

Ein Schreiben zur Preisänderung solltest du nicht liegen lassen. Mit einem kurzen, klaren Check behältst du Frist und Möglichkeiten im Blick.

Stand: 15. Oktober 2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit

Preiserhöhungen kommen oft per Brief, E-Mail oder im Kundenportal. Nicht jedes Schreiben wirkt auf den ersten Blick dringend. Deshalb gilt: genau lesen, Datum notieren und nicht erst kurz vor dem Wirksamwerden reagieren.

Dein schneller Check bei einer Preisänderung

Schreiben vollständig lesen

Wichtig sind Anlass, Umfang und Termin der Preisänderung. Auch Hinweise zum Kündigungsrecht und zur Frist gehören in den Blick.

Bestehenden Vertrag dazunehmen

Prüfe Preisgarantie, Laufzeit und die aktuelle Rechnung. So wird sichtbar, welche Bestandteile sich ändern und was im Vertrag vereinbart wurde.

Frist nicht verpassen

Bei einer Preiserhöhung besteht in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Wenn du davon Gebrauch machen willst, solltest du die Kündigung selbst und rechtzeitig erklären.

Danach ein passendes Angebot vergleichen

Ein Wechsel kann sinnvoll sein. Entscheidend sind nicht nur Preis und Bonus, sondern auch die Konditionen des neuen Vertrags.

Sonderkündigung: nicht auf gut Glück handeln

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden bei Preisänderungen in der Regel kündigen können. Die konkrete Frist richtet sich nach dem Schreiben und der vertraglichen Situation. Deshalb: Kündigungstermin genau prüfen, Nachweis aufbewahren und bei Unsicherheit unabhängige Beratung nutzen.

Praktisch wichtig: Bei einer Sonderkündigung solltest du die Kündigung nicht dem neuen Anbieter überlassen. Erkläre sie selbst, damit die Frist sicher bei deinem bisherigen Anbieter eingeht.

Worauf du beim neuen Angebot schauen solltest

  • Wie lange ist der Preis garantiert – und was ist davon ausgenommen?
  • Wie lang läuft der Vertrag, und wie geht er danach weiter?
  • Beruht der günstige erste Preis vor allem auf einem Bonus?
  • Ist klar, was du nach dem ersten Vertragsjahr bezahlst?

Weiterführende Informationen

Die Verbraucherzentrale erklärt, was bei Preiserhöhungen bei Strom und Gas gilt und bietet dort auch weitere Hilfen. Die individuellen Vertragsunterlagen bleiben für den Einzelfall maßgeblich.