Ratgeber 04 · Umzug

Umzug: Strom und Gas rechtzeitig regeln.

Neue Wohnung, viele To-dos. Der Energievertrag gehört früh auf die Liste – damit Einzug, Zählerstand und Vertrag sauber zusammenpassen.

Stand: 15. Oktober 2026 · ca. 4 Minuten Lesezeit

Beim Umzug lohnt sich eine klare Reihenfolge: Vertrag für die neue Adresse rechtzeitig klären, Zählerstände dokumentieren und den alten Vertrag korrekt beenden oder ummelden. So bleiben spätere Rückfragen überschaubar.

Die vier wichtigsten Schritte vor und am Umzug

Neue Lieferadresse und Einzugstermin festhalten

Je früher du weißt, wann der Einzug erfolgt, desto entspannter lässt sich die Belieferung für die neue Wohnung organisieren.

Stromvertrag vor dem Einzug abschließen

Beim Strom ist eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich. Der Vertrag sollte deshalb vor der tatsächlichen Stromentnahme für die neue Wohnung geklärt sein.

Zählerstand am Ein- und Auszug dokumentieren

Notiere Zählernummer und Zählerstand und fotografiere sie am besten für deine Unterlagen. Das hilft bei der Abrechnung und bei Rückfragen.

Alten Vertrag nicht vergessen

Kläre rechtzeitig, ob der bestehende Vertrag mit umzieht, regulär endet oder wegen des Umzugs gekündigt werden kann. Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Was passiert, wenn noch kein Vertrag besteht?

Mit dem Einzug besteht für Strom im Regelfall zunächst eine Versorgung über die Grundversorgung. Das verhindert eine Unterbrechung der Lieferung. Ein günstigerer Vertrag kann dann nur noch für die Zukunft abgeschlossen werden – nicht rückwirkend für bereits verbrauchten Strom.

Darum besser nicht warten: Der technische Lieferantenwechsel kann heute schnell abgewickelt werden. Das ersetzt aber nicht den rechtzeitigen Vertrag für die neue Wohnung.

Diese Daten sind beim Umzug hilfreich

  • neue und bisherige Lieferadresse
  • Ein- und Auszugstermin
  • Zählernummer und Zählerstand am Übergabetag
  • bestehender Anbieter, Kundennummer und Vertragsunterlagen, falls vorhanden

Bei Gas können im Umzugsfall je nach Situation andere Fristen oder Abläufe gelten. Entscheidend sind immer Lieferstelle und konkreter Vertrag.

Weiterführende Informationen

Die Bundesnetzagentur erklärt, warum ein Stromvertrag vor dem Einzug geschlossen werden sollte und welche Regeln beim Lieferantenwechsel gelten. Für den Einzelfall helfen außerdem die Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters.